In der gesetzlichen Betreuung begegnen sich

  • ein Mensch mit zeitweiligem oder dauerhaften Unterstützungsbedarf und
  • eine vom Gericht bestellte Betreuerin.

Verschieden sind unsere Lebenserfahrungen.
Verschieden sind unsere Rollen in dieser Begegnung.

Ich unterstütze Sie z.B. in den Bereichen

  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge, auch Schuldenregulierung
  • Umgang mit Behörden, Beantragung von Leistungen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • und anderes – wie vom Gericht angeordnet

Diese Unterstützung ist gesetzlich geregelt (insbes. §§ 1814 – 1888 BGB) und wird gerichtlich überwacht.

Ich bin ausgebildet, zertifiziert und registriert als Berufsbetreuerin.

An meiner Arbeit liebe ich

  • den Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen und Lebenslagen,
  • die Vielfalt der Aufgabe,
  • die Zusammenarbeit mit vielen, die zu guten Lösungen führt.