In der gesetzlichen Betreuung begegnen sich
- ein Mensch mit zeitweiligem oder dauerhaften Unterstützungsbedarf und
- eine vom Gericht bestellte Betreuerin.
Verschieden sind unsere Lebenserfahrungen.
Verschieden sind unsere Rollen in dieser Begegnung.
Ich unterstütze Sie z.B. in den Bereichen
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge, auch Schuldenregulierung
- Umgang mit Behörden, Beantragung von Leistungen
- Wohnungsangelegenheiten
- und anderes – wie vom Gericht angeordnet
Diese Unterstützung ist gesetzlich geregelt (insbes. §§ 1814 – 1888 BGB) und wird gerichtlich überwacht.
Ich bin ausgebildet, zertifiziert und registriert als Berufsbetreuerin.
An meiner Arbeit liebe ich
- den Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen und Lebenslagen,
- die Vielfalt der Aufgabe,
- die Zusammenarbeit mit vielen, die zu guten Lösungen führt.